Bewirtung und Geschäftsessen
Der Bewirtungsbeleg nach § 4 Abs. 5 EStG: Pflichtangaben, Grenzen und die häufigsten Prüfungsfehler.
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- Abzugsfähige und nicht abzugsfähige BewirtungskostenErst die Voraussetzungen, dann die 70 Prozent: Wie sich der abziehbare Teil der Bewirtungskosten ergibt und wann gar nichts übrig bleibt.
- Anlass der Bewirtung: was als Angabe genügtDer BFH hat „Arbeitsgespräch", „Kundenpflege" und „Geschäftsessen" als Anlassangabe verworfen. Was stattdessen im Feld stehen muss.
- Aufmerksamkeiten an Mitarbeitende: 60 Euro je Anlass60 Euro brutto je persönlichem Anlass, nur als Sachzuwendung. Welche Anlässe zählen, warum Weihnachten nicht dazugehört und was der Nachweis braucht.
- Aufmerksamkeiten bis 60 Euro: die Abgrenzung zur BewirtungDie 60-Euro-Grenze ist keine Bewirtungsgrenze. Was sie tatsächlich regelt, wo die 50-Euro-Grenzen liegen und warum eine Freigrenze anders wirkt.
- Betriebsveranstaltung: der 110-Euro-Freibetrag110 Euro je teilnehmendem Arbeitnehmer, für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr. Freibetrag heißt: Nur der übersteigende Teil wird Arbeitslohn — nicht alles.
- Bewirtung buchen: SKR03 und SKR04Warum die Bewirtung auf zwei Konten läuft, welche Nummern in SKR03 und SKR04 dafür vorgesehen sind und warum die Vorsteuer der Aufteilung nicht folgt.
- Bewirtung im eigenen Haus: was dann giltOhne Bewirtungsbetrieb greift die gesetzliche Erleichterung nicht: Ort, Tag, Teilnehmer, Anlass und Höhe gehören vollständig auf den Eigenbeleg.
- Bewirtung von Arbeitnehmern bei der DienstbesprechungDie 70-Prozent-Kürzung trifft die Bewirtung aus geschäftlichem Anlass. Warum die Dienstbesprechung im eigenen Haus eine andere Frage ist.
- Bewirtung: der steuerliche Rahmen in einem ÜberblickBewirtung aus geschäftlichem Anlass: 70 Prozent abziehbar, volle Vorsteuer, harte Nachweispflichten — und was seit 2025 neu gefasst ist.
- Bewirtungsbeleg aus dem AuslandFür Bewirtungen im Ausland gilt derselbe Maßstab wie im Inland. Wann eine handschriftliche Rechnung ausnahmsweise reicht und was dafür glaubhaft zu machen ist.
- Den Bewirtungsbeleg digital führenRn. 19 bis 22 des BMF-Schreibens vom 19.11.2025 beschreiben den digitalen Weg: Genehmigung, Zeitpunkt, Verknüpfung mit der Rechnung, Verfahrensdokumentation.
- Bewirtungsbeleg-Vorlage: die Felder und ihre ReihenfolgeEin amtliches Formular für den Bewirtungsbeleg gibt es nicht. Welche Felder eine Vorlage tragen muss und welche drei am häufigsten falsch gefüllt werden.
- Bewirtungsbeleg: die Checkliste vor dem AbheftenZwei Dokumente, ein Zeitfenster. Welche Mängel sich am Bewirtungsbeleg noch reparieren lassen und welcher den Abzug endgültig kostet.
- Bewirtungsbeleg: Pflichtangaben nach der Neuregelung 2025Eigenbeleg und Rechnung sind zwei Dokumente mit zwei Anforderungslisten. Was seit dem BMF-Schreiben vom 19.11.2025 auf beiden stehen muss.
- Bewirtungsrechnung über 250 Euro: die zusätzlichen AngabenÜber 250 Euro brutto braucht die Bewirtungsrechnung drei Angaben mehr — Steuernummer, Rechnungsnummer und den Namen des Bewirtenden.
- Geschäftsessen: Ablauf, Nachweis, AbzugVom Tisch bis zur Buchung: 70 Prozent Abzug, volle Vorsteuer, fünf Pflichtangaben — und warum das Wort „Geschäftsessen" als Anlass nicht genügt.
- Geschenke an Geschäftspartner: die 50-Euro-Grenze50 Euro je Empfänger und Wirtschaftsjahr, als Freigrenze. Warum ein Cent darüber den ganzen Abzug kostet und wer namentlich benannt werden muss.
- Getränke und Obst im Betrieb: keine BewirtungKaffee, Wasser und der Obstkorb sind kein Arbeitslohn und keine Bewirtung. Wo die Einordnung kippt und was der Kaufbeleg dann tragen muss.
- Pauschalversteuerung nach § 37b EStG30 Prozent auf Sachzuwendungen, bis 10.000 Euro je Empfänger und Jahr. Wie das Wahlrecht auszuüben ist und was vorher zu prüfen bleibt.
- Trinkgeld bei der Bewirtung: nachweisen und buchenTrinkgeld teilt das Schicksal der Bewirtung — beim Abzug wie beim Nachweis. Wer es nicht auf die Rechnung bringt, trägt die Feststellungslast.
- TSE-Pflicht beim Bewirtungsbeleg: der Totalausfall des AbzugsFehlt dem Kassenbon die TSE-Absicherung, entfällt der Betriebsausgabenabzug vollständig — nicht nur die 30 Prozent. Woran Sie einen tragfähigen Beleg erkennen.
- Was sich 2026 bei der Betriebsveranstaltung ändertDer 110-Euro-Freibetrag bleibt. Geändert hat sich die Pauschalierung: 25 Prozent gibt es ab 2026 nur, wenn die Veranstaltung allen Beschäftigten offensteht.
- Weihnachtsfeier: was steuerfrei bleibt110 Euro je teilnehmendem Arbeitnehmer, für zwei Veranstaltungen im Jahr. Seit 2026 gilt für die Pauschalierung eine engere Regel als zuvor.
- Wie hoch Geschenke an Mitarbeitende sein dürfenEine einheitliche Grenze gibt es nicht. Der Anlass entscheidet, ob 50, 60 oder 110 Euro gelten — und ob ein Euro darüber die ganze Zuwendung kostet.
Belege rein. Buchungen raus.
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