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Skonto berechnen und buchen

Skonto ist ein zweiter Preis für frühere Zahlung. Rechnerisch ist er fast immer attraktiv; umsatzsteuerlich ändert er die Bemessungsgrundlage, und das betrifft beide Seiten der Rechnung.

Stand: 08. August 2026

Wie der Betrag entsteht

Eine typische Klausel lautet: „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, netto 30 Tage." Sie enthält zwei Angaben — ein Zahlungsziel von dreißig Tagen und einen Abzug von zwei Prozent, wenn binnen zehn Tagen gezahlt wird.

Der Abzug bezieht sich auf den Rechnungsbetrag einschließlich Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei einer Rechnung über 1.190,00 € brutto sind zwei Prozent 23,80 €; überwiesen werden 1.166,20 €.

Der entscheidende Punkt ist der Zeitraum: Zwei Prozent für zwanzig Tage früher sind keine zwei Prozent im Jahr. Wer den Abzug nicht zieht, finanziert die zwanzig Tage zu einem Satz, der weit über üblichen Kontokorrentzinsen liegt. Die überschlägige Rechnung lautet: Skontosatz geteilt durch die Zahl der gewonnenen Tage, multipliziert mit 360.

Was der Verzicht überschlägig kostet

Klauselgewonnene Tageüberschlägiger Jahreszins
2 % / 10 Tage, netto 3020rund 36 %
3 % / 10 Tage, netto 3020rund 54 %
2 % / 14 Tage, netto 3016rund 45 %
3 % / 14 Tage, netto 6046rund 23 %
1 % / 10 Tage, netto 3020rund 18 %

Die umsatzsteuerliche Seite

Wird Skonto gezogen, mindert sich das Entgelt. § 17 Abs. 1 UStG ordnet für diesen Fall an, dass der Unternehmer, der den Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen hat — und ebenso der Unternehmer, an den der Umsatz ausgeführt wurde, den Vorsteuerabzug. Die Berichtigung ist für den Zeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung eingetreten ist.

Praktisch heißt das: Der Lieferant führt weniger Umsatzsteuer ab, der Kunde zieht weniger Vorsteuer. Beide Seiten müssen das im Zeitraum der Zahlung nachvollziehen, nicht im Zeitraum der Rechnung.

Eine korrigierte Rechnung ist dafür nach § 17 UStG nicht erforderlich — die Vorschrift knüpft an die tatsächliche Änderung der Bemessungsgrundlage an. Viele Häuser weisen den Skontoabzug trotzdem auf dem Zahlungsavis aus, weil die Zuordnung sonst in der Kontenklärung landet.

Woran Skonto in der Praxis scheitert

Trägt nicht: Die Rechnung erreicht die Buchhaltung erst nach Ablauf der Skontofrist. Zehn Tage sind kurz, wenn ein Beleg vier davon in einem Posteingang verbringt.

Trägt nicht: Die Freigabe dauert länger als die Frist. Ein Skontovorteil, der an einer ausstehenden Unterschrift verfällt, taucht in keiner Auswertung als Verlust auf.

Trägt nicht: Skonto ziehen und die Umsatzsteuer unverändert lassen. § 17 Abs. 1 UStG verlangt die Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Zeitraum der Änderung.

Trägt: Das Rechnungsdatum und die Skontofrist als erfasste Werte führen, nicht als Text auf einem Bild.

Trägt: Skontofähige Rechnungen vorziehen, statt alle Zahlungen in einem Lauf am Monatsende zu bündeln.

Trägt: Den gezogenen Abzug auf dem Zahlungsavis benennen, damit die Zuordnung beim Lieferanten nicht in der Klärung landet.

Warum der Weg des Belegs über den Vorteil entscheidet

Skonto ist eine der wenigen Stellen, an denen sich die Geschwindigkeit der Belegverarbeitung unmittelbar in Geld ausdrücken lässt. Bei zwei Prozent und zehn Tagen entscheidet nicht die Verhandlung über den Vorteil, sondern die Zahl der Tage zwischen Posteingang und Zahlungsfreigabe.

Wo Rechnungen als Bilder in Postfächern liegen, ist diese Zahl unbekannt und regelmäßig zu hoch. Wo sie beim Eingang erfasst werden — Rechnungssteller, Nummer, Datum, Betrag, Umsatzsteuer je Satz —, lässt sich eine nach Skontofrist sortierte Liste bilden, und die Frist wird zur Planungsgröße statt zum Zufall.

In Benvero entstehen diese Werte beim Hochladen, und die Rechnungsprüfung nach § 14 Abs. 4 UStG läuft mit. Ob der Vorteil dann genutzt wird, entscheidet Ihr Zahllauf — sichtbar ist er ab dem ersten Tag.

Die Jahreszinsen in der Tabelle sind überschlägige Werte nach der einfachen Formel (Skontosatz ÷ gewonnene Tage × 360) und dienen dem Größenvergleich, nicht der Kalkulation. Ob ein Skontoabzug im Einzelfall vereinbart und wie er zu buchen ist, hängt vom Vertrag und Ihrem Kontenrahmen ab.

Was Benvero dabei nicht tut
  • Dieser Beitrag ist eine Recherchezusammenfassung und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Fundstellen
  • § 17 Abs. 1 UStG — Berichtigung von Steuer und Vorsteuer bei Änderung der Bemessungsgrundlage, Zeitraum der Änderung
  • § 14 Abs. 4 UStG — Pflichtangaben einer Rechnung als Grundlage der Prüfung vor der Zahlung
  • § 271 Abs. 1 BGB — Fälligkeit ohne abweichende Vereinbarung, gegen die sich ein Skontoziel abgrenzt
  • § 286 Abs. 3 BGB — spätester Verzugseintritt 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang

Recherchestand, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihren Fall mit Ihrer Kanzlei.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wie berechne ich den Skontobetrag?
Skontosatz mal Rechnungsbetrag. Ohne abweichende Vereinbarung bezieht sich der Abzug auf den Bruttobetrag: Bei 1.190,00 € und 2 % sind das 23,80 €, überwiesen werden 1.166,20 €.
Lohnt sich Skonto?
Überschlägig entspricht „2 % bei 10 Tagen, netto 30" rund 36 % Jahreszins — das liegt deutlich über üblichen Kontokorrentzinsen. Der Vergleichsmaßstab sind Ihre eigenen Finanzierungskosten.
Muss ich die Umsatzsteuer korrigieren, wenn ich Skonto ziehe?
Ja. § 17 Abs. 1 UStG verlangt bei geänderter Bemessungsgrundlage die Berichtigung der geschuldeten Steuer beim Leistenden und des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger, jeweils im Zeitraum der Änderung.
Braucht der Lieferant dafür eine neue Rechnung?
Nach § 17 UStG ist eine korrigierte Rechnung nicht Voraussetzung — die Vorschrift knüpft an die tatsächliche Änderung an. Ein Hinweis auf dem Zahlungsavis erspart der Gegenseite trotzdem die Kontenklärung.
Was gilt bei Teilzahlungen?
Das hängt von der Vereinbarung ab. Ohne ausdrückliche Abrede ist Skonto auf den bezahlten Betrag der Regelfall, gestritten wird darüber trotzdem häufig — eine klare Klausel ist billiger als die spätere Klärung.

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