Spesen Spanien 2026: Madrid, Barcelona und der Rest
Spanien steht mit drei Zeilen in der amtlichen Übersicht, und die beiden Städte laufen nicht parallel: Madrid hat die höhere Verpflegungspauschale, Barcelona die höhere Übernachtungspauschale. Wer eine Spalte auf die andere schließen lässt, rechnet in beide Richtungen falsch.
Stand: 08. August 2026
Drei Zeilen, zwei Spalten
Für Reisetage in Spanien ab dem 1. Januar 2026 gelten in Madrid 42 Euro je vollem Kalendertag und 28 Euro für An- und Abreisetage. Barcelona und das übrige Spanien liegen bei 34 und 23 Euro. Bei der Übernachtung sind es 131 Euro für Madrid, 144 Euro für Barcelona und 103 Euro für die übrigen Orte.
Grundlage ist die Anlage zum BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 (GZ IV C 5 - S 2353/00094/007/012). Die Verpflegungssätze folgen der Formel des § 9 Abs. 4a Satz 5 EStG: 120 Prozent des Auslandstagegeldes nach dem Bundesreisekostengesetz für den vollen Tag, 80 Prozent für An- und Abreisetage, aufgerundet auf volle Euro.
Spanien ab 1. Januar 2026
| Ort | 24 Stunden | An- und Abreisetag | Übernachtung |
|---|---|---|---|
| Madrid | 42 € | 28 € | 131 € |
| Barcelona | 34 € | 23 € | 144 € |
| Spanien im Übrigen | 34 € | 23 € | 103 € |
Warum die Reihenfolge kippt
Bei der Verpflegung liegt Madrid vorn, bei der Übernachtung Barcelona. Beide Spalten werden getrennt festgesetzt; aus der Höhe der einen folgt nichts für die andere. Für die Praxis heißt das: Eine Reisekostenrichtlinie, die einen einzigen Wert je Land hinterlegt, erzeugt zwei Fehlerarten gleichzeitig — zu hohe Verpflegung in Barcelona und zu niedrige Übernachtung ebendort.
Ist die Verpflegungspauschale zu hoch angesetzt, ist der übersteigende Teil steuerpflichtiger Arbeitslohn. Ist sie zu niedrig angesetzt, tragen die Mitarbeitenden die Differenz — bemerkt wird das meist erst, wenn jemand nachrechnet.
Für Tage mit Übernachtung ist der Ort maßgebend, den der Mitarbeitende vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht hat (§ 9 Abs. 4a Satz 5 EStG). Bei einer eintägigen Auslandsreise und bei der Rückreise ins Inland zählt der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland. Der Termin in Madrid mit Übernachtung in Barcelona ergibt also einen Barcelona-Tag.
Kürzung bei gestellten Mahlzeiten
- Madrid: Frühstück 8,40 Euro, Mittag- oder Abendessen je 16,80 Euro — 20 beziehungsweise 40 Prozent von 42 Euro (§ 9 Abs. 4a Satz 8 EStG).
- Barcelona und übrige Orte: Frühstück 6,80 Euro, Mittag- oder Abendessen je 13,60 Euro.
- Gekürzt wird tagesbezogen von der für diesen Reisetag maßgebenden 24-Stunden-Pauschale, unabhängig davon, wo die Mahlzeit gestellt wurde (BMF vom 5.12.2025). Das Frühstück im Barceloner Hotel kürzt einen Madrid-Tag um 8,40 Euro.
- Bezugsgröße bleibt die 24-Stunden-Pauschale, auch am An- oder Abreisetag. Aus 28 Euro minus 8,40 Euro werden 19,60 Euro.
- Gekürzt wird auch dann, wenn die Mahlzeit nicht eingenommen wurde (BMF vom 25.11.2020 Rz. 75; BFH vom 7. Juli 2020, VI R 16/18). Die Kürzung endet bei null.
Was mit den Übernachtungsbeträgen geht und was nicht
Trägt: Der Arbeitgeber darf je Übernachtung 131 Euro (Madrid), 144 Euro (Barcelona) oder 103 Euro ohne Einzelnachweis steuerfrei erstatten (BMF vom 25.11.2020 Rz. 128).
Trägt nicht: Im Werbungskostenabzug sind sie nicht ansetzbar. Dort zählen ausschließlich die tatsächlichen Übernachtungskosten (R 9.7 Abs. 2 und 3 LStR).
Trägt nicht: Selbständige und Unternehmerinnen und Unternehmer können sie für sich selbst nicht ansetzen (R 4.12 Abs. 2 und 3 EStR).
Trägt nicht: Den Übernachtungsbetrag zusätzlich zur nachgewiesenen Hotelrechnung ansetzen. Es gilt entweder der Pauschbetrag oder der Einzelnachweis.
Trägt nicht: Werte aus der Vorjahrestabelle übernehmen. Die Pauschbeträge werden jährlich neu festgesetzt.
Für spanische Orte ohne eigenen Eintrag gilt die Zeile „Spanien — im Übrigen". Welche Orte eigens ausgewiesen sind, entscheidet allein die Anlage zum BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025; verlassen Sie sich nicht auf eine nachgedruckte Tabelle ohne Datum. Bei längeren Einsätzen läuft zusätzlich die Dreimonatsfrist des § 9 Abs. 4a Satz 6 EStG.
- Benvero ist Software und führt selbst keine Zahlungen aus.
- Dieser Beitrag ist eine Recherchezusammenfassung und keine Steuerberatung.
- § 9 Abs. 4a Satz 5 EStG — Auslandspauschbeträge, Berechnung und maßgebender Ort
- § 9 Abs. 4a Sätze 6 und 8 EStG — Dreimonatsfrist und Kürzung bei Mahlzeitengestellung
- BMF-Schreiben vom 5.12.2025, GZ IV C 5 - S 2353/00094/007/012 — Pauschbeträge ab 1.1.2026, Anlage
- BMF-Schreiben vom 25.11.2020, BStBl I S. 1228, Rz. 75, 118 und 128 — Kürzung, Gesamtpreise, Arbeitgebererstattung
- R 9.7 Abs. 2 und 3 LStR sowie R 4.12 Abs. 2 und 3 EStR — Übernachtungspauschbeträge nur bei Arbeitgebererstattung
- BFH, Urteil vom 7.7.2020, VI R 16/18 — Kürzung auch ohne Einnahme der Mahlzeit
Recherchestand, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihren Fall mit Ihrer Kanzlei.
Häufige Fragen
- Welcher Satz gilt für Barcelona?
- Für die Verpflegung 34 Euro je vollem Kalendertag und 23 Euro für An- und Abreisetage, also dieselben Werte wie für das übrige Spanien. Bei der Übernachtung weist die Übersicht für Barcelona dagegen 144 Euro aus und damit mehr als für Madrid.
- Warum ist die Übernachtung in Barcelona höher als in Madrid, die Verpflegung aber niedriger?
- Weil beide Spalten getrennt festgesetzt werden. Die Verpflegungspauschale leitet sich nach § 9 Abs. 4a Satz 5 EStG aus dem Auslandstagegeld nach dem Bundesreisekostengesetz ab, der Übernachtungspauschbetrag ist ein eigenständiger Wert derselben Anlage. Aus der einen Zahl lässt sich die andere nicht ableiten.
- Was gilt für spanische Orte, die nicht eigens aufgeführt sind?
- Für sie greift die Zeile „Spanien — im Übrigen" mit 34 Euro, 23 Euro und 103 Euro. Ob ein Ort einen eigenen Eintrag hat, ergibt sich ausschließlich aus der Anlage zum BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025.
- Das Hotel in Madrid weist nur einen Gesamtpreis aus. Was jetzt?
- Kosten für Mahlzeiten gehören nie zu den Übernachtungskosten. Bei einem Gesamtpreis ist um 20 Prozent der maßgebenden 24-Stunden-Pauschale für das Frühstück zu kürzen, bei Madrid also um 8,40 Euro (BMF vom 25.11.2020 Rz. 118). Ob Sie beim Übernachtungsbetrag oder bei der Verpflegungspauschale kürzen, ist rechnerisch gleichwertig.
Belege rein. Buchungen raus.
Basic ist dauerhaft kostenlos — ohne Zahlungsdaten, ohne Kündigungsfrist.
- Spesen Vereinigtes Königreich 2026 — London kostet 14 Euro mehrLondon 66 Euro je vollem Tag, das übrige Vereinigte Königreich 52 Euro. Bei der Übernachtung liegen 64 Euro dazwischen — die Sätze 2026 und ihre Grenzen.
- Spesen USA 2026: New York und der RestNew York City 66 Euro je vollem Tag, die übrigen USA 59 Euro. Die Übernachtungssätze 2026 liegen bei 308 und 182 Euro — nur bei Arbeitgebererstattung.
- Spesen Dänemark 2026: 75 und 50 EuroDänemark hat 2026 einen Satz für das ganze Land: 75 Euro je vollem Tag, 50 Euro für An- und Abreise, 183 Euro Übernachtung bei Arbeitgebererstattung.