Spesen Vereinigtes Königreich 2026 — London kostet 14 Euro mehr
Zwischen London und dem übrigen Vereinigten Königreich liegen 14 Euro am Tag und 64 Euro je Übernachtung. Wer die Reise pauschal unter dem Landesnamen abrechnet, liegt bei jeder London-Woche dreistellig daneben — mal zulasten des Unternehmens, mal zulasten der Mitarbeitenden.
Stand: 08. August 2026
Die Sätze ab 1. Januar 2026
Für London gelten 66 Euro je vollem Kalendertag, 44 Euro für An- und Abreisetage und 163 Euro als Übernachtungspauschbetrag. Für das übrige Vereinigte Königreich sind es 52 Euro, 35 Euro und 99 Euro. Festgesetzt sind die Werte in der Anlage zum BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 (GZ IV C 5 - S 2353/00094/007/012).
Die Verpflegungssätze entstehen nach der Formel des § 9 Abs. 4a Satz 5 EStG: 120 Prozent des Auslandstagegeldes nach dem Bundesreisekostengesetz für den vollen Tag, 80 Prozent für An- und Abreisetage sowie für eintägige Reisen von mehr als acht Stunden, jeweils aufgerundet auf volle Euro.
Vereinigtes Königreich ab 1. Januar 2026
| Ort | 24 Stunden | An- und Abreisetag | Übernachtung |
|---|---|---|---|
| London | 66 € | 44 € | 163 € |
| Vereinigtes Königreich im Übrigen | 52 € | 35 € | 99 € |
Der Ort entscheidet, nicht die Landesbezeichnung
Für Tage mit Übernachtung ist der Ort maßgebend, den der Mitarbeitende vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht hat (§ 9 Abs. 4a Satz 5 EStG). Der Termin in London mit Übernachtung außerhalb ergibt einen Tag zum Satz des übrigen Königreichs; umgekehrt gilt der London-Satz auch dann, wenn der Termin woanders lag und nur die Nacht in London stattfand.
Bei einer eintägigen Auslandsreise sowie bei der Rückreise ins Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend — nicht der des Flughafens, an dem umgestiegen wurde, sofern dort keine Tätigkeit stattfand.
Eine dreitägige London-Reise ergibt 44 plus 66 plus 44 Euro, zusammen 154 Euro. Unter der Zeile für das übrige Königreich wären es 35 plus 52 plus 35 Euro, zusammen 122 Euro. Die Differenz von 32 Euro entsteht bei jeder Reise erneut, ohne dass sie in der Abrechnung auffällt.
Pfund auf der Rechnung, Euro in der Pauschale
Die Pauschbeträge sind in Euro festgesetzt und werden nicht umgerechnet, auch wenn im Vereinigten Königreich in Pfund gezahlt wurde. Eine Umrechnung betrifft nur die tatsächlichen Kosten — die Hotelrechnung, wenn nach Beleg statt nach Pauschbetrag erstattet wird, sowie Fahrt- und Nebenkosten.
Zu den Übernachtungskosten gehört bei Auslandsübernachtungen auch die besondere Kreditkartengebühr für die Zahlung in Fremdwährung (BMF vom 25.11.2020 Rz. 117). Den Umrechnungsmaßstab für Fremdwährungsbelege regelt dieses Schreiben nicht; legen Sie ihn in Ihrer Reisekostenrichtlinie einheitlich fest.
Kürzung bei gestellten Mahlzeiten
- London: Frühstück 13,20 Euro, Mittag- oder Abendessen je 26,40 Euro — 20 beziehungsweise 40 Prozent von 66 Euro (§ 9 Abs. 4a Satz 8 EStG).
- Übriges Königreich: Frühstück 10,40 Euro, Mittag- oder Abendessen je 20,80 Euro.
- Bezugsgröße ist immer die 24-Stunden-Pauschale des maßgebenden Reisetages. Aus 44 Euro am Anreisetag minus 13,20 Euro werden 30,80 Euro.
- Der Inlandswert von 5,60 Euro für das Frühstück hat auf einem britischen Reisetag nichts zu suchen.
- Gekürzt wird auch dann, wenn die Mahlzeit nicht eingenommen wurde (BMF vom 25.11.2020 Rz. 75; BFH vom 7. Juli 2020, VI R 16/18). Die Kürzung endet bei null.
Die Übernachtungsbeträge und ihre Grenzen
Trägt: Der Arbeitgeber darf je Übernachtung 163 Euro (London) oder 99 Euro ohne Einzelnachweis steuerfrei erstatten (BMF vom 25.11.2020 Rz. 128).
Trägt nicht: Im Werbungskostenabzug sind sie nicht ansetzbar. Dort zählen ausschließlich die tatsächlichen Übernachtungskosten (R 9.7 Abs. 2 und 3 LStR).
Trägt nicht: Selbständige und Unternehmerinnen und Unternehmer können sie für sich selbst nicht ansetzen (R 4.12 Abs. 2 und 3 EStR).
Trägt nicht: Den Londoner Übernachtungsbetrag für eine Nacht außerhalb Londons ansetzen. Maßgebend ist der Ort, nicht die Reise.
Trägt nicht: Beträge aus einer Vorjahrestabelle übernehmen. Die Pauschbeträge werden jährlich neu festgesetzt.
- Benvero ist Software und führt selbst keine Zahlungen aus.
- Dieser Beitrag ist eine Recherchezusammenfassung und keine Steuerberatung.
- § 9 Abs. 4a Satz 5 EStG — Auslandspauschbeträge, Berechnung und maßgebender Ort vor 24 Uhr Ortszeit
- § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG — Kürzung von der maßgebenden 24-Stunden-Pauschale
- BMF-Schreiben vom 5.12.2025, GZ IV C 5 - S 2353/00094/007/012 — Pauschbeträge ab 1.1.2026, Anlage
- BMF-Schreiben vom 25.11.2020, BStBl I S. 1228, Rz. 75, 117 und 128 — Übernachtungskosten, Fremdwährung, Kürzung
- R 9.7 Abs. 2 und 3 LStR sowie R 4.12 Abs. 2 und 3 EStR — Übernachtungspauschbeträge nur bei Arbeitgebererstattung
- BFH, Urteil vom 7.7.2020, VI R 16/18 — Kürzung auch ohne Einnahme der Mahlzeit
Recherchestand, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihren Fall mit Ihrer Kanzlei.
Häufige Fragen
- Warum hat London einen eigenen Satz?
- Weil die amtliche Übersicht innerhalb mehrerer Länder nach Orten unterscheidet. Für London weist sie ab 1. Januar 2026 66 Euro je vollem Kalendertag aus, für das übrige Vereinigte Königreich 52 Euro. Ein Landesdurchschnitt ist in der Übersicht nicht vorgesehen.
- Ich lande in London und übernachte in Manchester. Welcher Satz gilt für den Anreisetag?
- Der Satz des Ortes, den Sie vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht haben (§ 9 Abs. 4a Satz 5 EStG) — hier also 35 Euro für den Anreisetag. Die Zwischenlandung ändert daran nichts, solange dort keine Tätigkeit stattfand.
- Was passiert, wenn wir versehentlich mit dem London-Satz abrechnen?
- Der zu viel erstattete Teil der Verpflegungspauschale ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Umgekehrt tragen die Mitarbeitenden die Differenz selbst, wenn zu niedrig abgerechnet wurde. Beides fällt regelmäßig erst in der Lohnsteuer-Außenprüfung auf, dann aber für alle betroffenen Reisen gemeinsam.
- Kann ich die 163 Euro Übernachtung in der Steuererklärung ansetzen?
- Nein. Die Übernachtungspauschbeträge gelten ausschließlich für die steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber (R 9.7 Abs. 2 und 3 LStR). Im Werbungskostenabzug zählen nur die tatsächlichen Kosten, belegt durch die Hotelrechnung.
Belege rein. Buchungen raus.
Basic ist dauerhaft kostenlos — ohne Zahlungsdaten, ohne Kündigungsfrist.
- Spesen USA 2026: New York und der RestNew York City 66 Euro je vollem Tag, die übrigen USA 59 Euro. Die Übernachtungssätze 2026 liegen bei 308 und 182 Euro — nur bei Arbeitgebererstattung.
- Spesen Dänemark 2026: 75 und 50 EuroDänemark hat 2026 einen Satz für das ganze Land: 75 Euro je vollem Tag, 50 Euro für An- und Abreise, 183 Euro Übernachtung bei Arbeitgebererstattung.
- Der Luxemburg-Auffangsatz: Länder ohne eigenen EintragSteht das Reiseland nicht in der amtlichen Übersicht, gilt der Satz für Luxemburg: 63 Euro, 42 Euro und 139 Euro Übernachtung ab 1. Januar 2026.