Spesen Schweiz 2026: Bern, Genf und der Rest
Die Schweiz trägt die höchsten Verpflegungspauschalen unter den deutschen Nachbarländern — und innerhalb des Landes liegen zwischen Bern und Genf 12 Euro am Tag. Bei der Übernachtung ist es genau umgekehrt. Wer beide Spalten aus derselben Zeile liest, rechnet richtig; wer sie mischt, nicht.
Stand: 08. August 2026
Drei Zeilen für ein Land
Für Auswärtstätigkeit im Ausland treten länderweise Pauschbeträge an die Stelle der Inlandssätze (§ 9 Abs. 4a Satz 5 EStG). Für Reisen ab dem 1. Januar 2026 gilt die Anlage zum BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 (GZ IV C 5 - S 2353/00094/007/012).
Die Schweiz steht dort mit drei Einträgen: Bern, Genf und die Schweiz im Übrigen. Bern hat mit 82 Euro den höheren Verpflegungssatz, Genf mit 197 Euro den höheren Übernachtungssatz. Die beiden Spalten laufen also nicht parallel — eine Faustregel „teure Stadt, überall teurer" führt hier in die Irre.
Für jeden Ort ohne eigenen Eintrag gilt die Zeile „im Übrigen". Die Zuordnung ist damit eine Frage der Übersicht, nicht der Einschätzung.
Pauschbeträge Schweiz ab 1. Januar 2026
| Ort | 24 Stunden | An- und Abreisetag | Übernachtung |
|---|---|---|---|
| Bern | 82 € | 55 € | 195 € |
| Genf | 70 € | 47 € | 197 € |
| Schweiz im Übrigen | 70 € | 47 € | 195 € |
Welcher Satz an welchem Tag gilt
Maßgebend ist der Ort, den der Mitarbeitende vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht hat. Ein Termin in Bern mit anschließender Übernachtung außerhalb Berns ist deshalb kein Berner Tag — es zählt, wo der Tag endete.
Bei einer eintägigen Auslandsreise und bei der Abreise vom Ausland ins Inland gilt stattdessen der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland. Für die Tagesfahrt aus Süddeutschland heißt das: bei mehr als acht Stunden Abwesenheit 47 Euro — oder 55 Euro, wenn Bern der letzte Tätigkeitsort war. Der Inlandssatz von 14 Euro gilt hier nicht.
Der An- und der Abreisetag verlangen keine Mindestabwesenheit, solange außerhalb der Wohnung übernachtet wird (§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG). Bei der eintägigen Reise entsteht unterhalb von mehr als acht Stunden dagegen gar keine Pauschale.
Kürzung und Ergebnis je Zeile
| Wert | Bern | Genf | Im Übrigen |
|---|---|---|---|
| 24-Stunden-Pauschale | 82,00 € | 70,00 € | 70,00 € |
| An- und Abreisetag, auch über 8 Stunden | 55,00 € | 47,00 € | 47,00 € |
| Kürzung Frühstück, 20 % | 16,40 € | 14,00 € | 14,00 € |
| Kürzung Mittag- oder Abendessen, je 40 % | 32,80 € | 28,00 € | 28,00 € |
| Voller Tag nach gestelltem Hotelfrühstück | 65,60 € | 56,00 € | 56,00 € |
| Abreisetag nach gestelltem Hotelfrühstück | 38,60 € | 33,00 € | 33,00 € |
| Übernachtung, nur bei Arbeitgebererstattung | 195,00 € | 197,00 € | 195,00 € |
Franken auf der Rechnung, Euro in der Pauschale
Die Pauschbeträge sind in Euro festgesetzt. Für die Verpflegungspauschale ist deshalb nichts umzurechnen, und es ist auch unerheblich, was das Essen tatsächlich gekostet hat: Verpflegungsmehraufwand ist ausschließlich pauschal ansetzbar (§ 9 Abs. 4a Sätze 1 und 2 EStG).
Anders bei allem, was nachzuweisen ist. Übernachtungs-, Fahrt- und Nebenkosten entstehen in Franken und brauchen ihren Beleg. Zu den Übernachtungskosten zählt bei Auslandsübernachtungen ausdrücklich auch die besondere Kreditkartengebühr bei Zahlung in Fremdwährung (BMF vom 25.11.2020 Rz. 117) — sie ist keine Bankgebühr im Privatbereich, sondern Teil der Reisekosten.
Weist die Hotelrechnung nur einen Gesamtpreis für Unterkunft und Verpflegung aus, ist er zur Ermittlung der Übernachtungskosten zu kürzen: 20 Prozent für das Frühstück, je 40 Prozent für Mittag- und Abendessen der maßgebenden 24-Stunden-Pauschale (BMF vom 25.11.2020 Rz. 118).
Vier Punkte, an denen Schweiz-Abrechnungen kippen
Trägt nicht: Den Berner Satz von 82 Euro für die ganze Schweiz ansetzen. Er gilt nur für Bern; alle Orte ohne eigenen Eintrag folgen der Zeile „im Übrigen" mit 70 Euro.
Trägt nicht: Die Übernachtungspauschale im Werbungskostenabzug ansetzen. Dort zählen ausschließlich die tatsächlichen Übernachtungskosten (R 9.7 Abs. 2 LStR, BMF vom 25.11.2020 Rz. 117).
Trägt nicht: Sie als Selbständige oder Unternehmer für sich selbst ansetzen; für den Betriebsausgabenabzug gelten die tatsächlichen Kosten (R 4.12 Abs. 2 und 3 EStR).
Trägt: Bei Arbeitgebererstattung darf die Übernachtung ohne Einzelnachweis mit dem Pauschbetrag der maßgebenden Zeile erstattet werden (BMF vom 25.11.2020 Rz. 128).
Bei längeren Einsätzen an derselben Tätigkeitsstätte begrenzt die Dreimonatsfrist des § 9 Abs. 4a Satz 6 EStG den Ansatz der Verpflegungspauschalen. Sozialversicherung, Bewilligungen und die Frage, welcher Staat besteuert, sind bei Schweiz-Einsätzen eigene Themen und hängen vom Einzelfall ab.
- Benvero ist Software und führt selbst keine Zahlungen aus.
- Dieser Beitrag ist eine Recherchezusammenfassung und keine Steuerberatung.
- § 9 Abs. 4a Sätze 1, 2 und 5 EStG — nur pauschaler Ansatz, länderweise Pauschbeträge, maßgebender Ort
- § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 und 3, Satz 6, Satz 8 EStG — An- und Abreisetag, Achtstundenfall, Dreimonatsfrist, Kürzung
- BMF-Schreiben vom 5.12.2025, GZ IV C 5 - S 2353/00094/007/012 — Pauschbeträge ab 1.1.2026, Bern 82 / 55 / 195, Genf 70 / 47 / 197, im Übrigen 70 / 47 / 195 Euro
- BMF-Schreiben vom 25.11.2020, BStBl I S. 1228, Rz. 117, 118 und 128 — Übernachtungskosten samt Fremdwährungsgebühr, Gesamtpreise, Arbeitgebererstattung
- R 9.7 Abs. 2 und 3 LStR sowie R 4.12 Abs. 2 und 3 EStR — Übernachtungspauschbeträge nur bei Arbeitgebererstattung
Recherchestand, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihren Fall mit Ihrer Kanzlei.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Verpflegungspauschale für die Schweiz 2026?
- Für Bern 82 Euro je vollem Kalendertag und 55 Euro am An- und Abreisetag, für Genf und die Schweiz im Übrigen 70 und 47 Euro. Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 5.12.2025 für Reisen ab dem 1. Januar 2026.
- Welcher Satz gilt für einen Ort, der nicht in der Übersicht steht?
- Die Zeile „Schweiz im Übrigen" mit 70 Euro für den vollen Kalendertag, 47 Euro für An- und Abreisetage sowie für mehr als acht Stunden und 195 Euro Übernachtung. Ein eigener Eintrag besteht nur für die dort ausdrücklich genannten Orte.
- Warum liegt Genf bei der Übernachtung über Bern, bei der Verpflegung aber darunter?
- Weil beide Spalten getrennt festgesetzt werden: Die Verpflegungspauschalen leiten sich nach § 9 Abs. 4a Satz 5 EStG aus dem Auslandstagegeld ab, der Übernachtungspauschbetrag ist ein eigener Wert. Genf steht mit 197 Euro Übernachtung und 70 Euro Verpflegung in der Übersicht, Bern mit 195 und 82 Euro.
- Muss ich Schweizer Belege in Euro umrechnen?
- Für die Verpflegungspauschale nicht — sie ist in Euro festgesetzt und wird pauschal angesetzt. Nachzuweisende Kosten wie Übernachtung, Fahrt und Nebenkosten entstehen dagegen in Franken; die besondere Kreditkartengebühr bei Zahlung in Fremdwährung gehört bei Auslandsübernachtungen zu den Übernachtungskosten (BMF vom 25.11.2020 Rz. 117).
Belege rein. Buchungen raus.
Basic ist dauerhaft kostenlos — ohne Zahlungsdaten, ohne Kündigungsfrist.
- Spesen Italien 2026: Rom, Mailand und der RestRom 48 Euro, Mailand 42 Euro — bei der Übernachtung liegt Mailand mit 191 Euro vorn. Die italienischen Pauschbeträge ab 1. Januar 2026.
- Spesen Belgien 2026: 59 und 40 EuroBelgien hat 2026 einen Satz für das ganze Land: 59 Euro je vollem Tag, 40 Euro für An- und Abreise, 141 Euro Übernachtung bei Arbeitgebererstattung.
- Spesen Polen 2026: Warschau und der RestWarschau 40 Euro, das übrige Polen 34 Euro je vollem Tag. Dazu die Übernachtungssätze 2026 und die Regel, welcher Ort für den Reisetag maßgebend ist.