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Spesen Belgien 2026: 59 und 40 Euro

Belgien steht in der amtlichen Übersicht mit einer einzigen Zeile: Brüssel, Antwerpen und Lüttich werden gleich behandelt. Das nimmt der Abrechnung eine Fehlerquelle, die andere Länder haben — und verlagert sie auf die Kürzung und auf die Frage, welcher Tag welchen Satz bekommt.

Stand: 08. August 2026

Die drei Zahlen für 2026

Für Reisetage in Belgien ab dem 1. Januar 2026 gelten 59 Euro je vollem Kalendertag, 40 Euro für An- und Abreisetage und 141 Euro als Übernachtungspauschbetrag. Festgesetzt sind sie in der Anlage zum BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 (GZ IV C 5 - S 2353/00094/007/012).

Die Beträge sind nicht geschätzt. § 9 Abs. 4a Satz 5 EStG gibt die Rechnung vor: 120 Prozent des Auslandstagegeldes nach dem Bundesreisekostengesetz für den vollen Tag, 80 Prozent für An- und Abreisetage, jeweils aufgerundet auf volle Euro. Die Inlandssätze von 28 und 14 Euro spielen für belgische Reisetage keine Rolle.

Belgien ab 1. Januar 2026

FallBetragRechtsgrundlage
Voller Kalendertag, 24 Stunden abwesend59 €§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 i. V. m. Satz 5 EStG
An- und Abreisetag bei Übernachtung40 €§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 i. V. m. Satz 5 EStG
Eintägige Reise, mehr als 8 Stunden abwesend40 €§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 3 i. V. m. Satz 5 EStG
Übernachtung ohne Einzelnachweis, nur Arbeitgebererstattung141 €BMF vom 25.11.2020 Rz. 128; R 9.7 Abs. 3 LStR

Welcher Tag welchen Satz bekommt

Der An- und Abreisesatz von 40 Euro verlangt keine Mindestabwesenheit. Vorausgesetzt wird allein, dass an diesem, am vorhergehenden oder am folgenden Tag außerhalb der Wohnung übernachtet wird (§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG). Anreise Dienstagnachmittag nach Brüssel, Rückflug Donnerstagvormittag: 40 Euro, 59 Euro, 40 Euro — zusammen 139 Euro, solange keine Mahlzeit gestellt wurde.

Für Tage mit Übernachtung ist der Ort maßgebend, den der Mitarbeitende vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht hat (§ 9 Abs. 4a Satz 5 EStG). Bei einer eintägigen Auslandsreise und bei der Rückreise ins Inland zählt der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland.

Daraus folgt eine Regel für die Grenzregion: Wer vormittags in Lüttich und nachmittags in Maastricht arbeitet und abends heimfährt, rechnet nicht mit dem belgischen Satz ab, sondern mit dem niederländischen von 39 Euro. Nicht das Ziel der Reise entscheidet, sondern der letzte Tätigkeitsort.

Gestellte Mahlzeiten kürzen vom belgischen Satz

  • Frühstück: 20 Prozent der 24-Stunden-Pauschale, also 11,80 Euro (§ 9 Abs. 4a Satz 8 Nr. 1 EStG).
  • Mittag- oder Abendessen: je 40 Prozent, also je 23,60 Euro (§ 9 Abs. 4a Satz 8 Nr. 2 EStG).
  • Bezugsgröße ist immer die 24-Stunden-Pauschale von 59 Euro, auch am Anreisetag mit seinen 40 Euro. Aus 40 Euro minus 11,80 Euro werden 28,20 Euro.
  • Gekürzt wird auch dann, wenn die Mahlzeit nicht eingenommen wurde (BMF vom 25.11.2020 Rz. 75; BFH vom 7. Juli 2020, VI R 16/18).
  • Die Kürzung endet bei null. Ein negativer Betrag entsteht nie (§ 9 Abs. 4a Satz 8 EStG).
  • Zahlt der Mitarbeitende für die Mahlzeit ein Entgelt, mindert dieses den Kürzungsbetrag (§ 9 Abs. 4a Satz 10 EStG).

Die 141 Euro für die Übernachtung

Trägt: Der Arbeitgeber darf je Übernachtung in Belgien 141 Euro ohne Einzelnachweis steuerfrei erstatten (BMF vom 25.11.2020 Rz. 128).

Trägt nicht: Im Werbungskostenabzug ist der Pauschbetrag nicht ansetzbar. Dort zählen ausschließlich die tatsächlichen Übernachtungskosten (R 9.7 Abs. 2 und 3 LStR).

Trägt nicht: Selbständige und Unternehmerinnen und Unternehmer können ihn für sich selbst nicht ansetzen; für den Betriebsausgabenabzug gelten die tatsächlichen Kosten (R 4.12 Abs. 2 und 3 EStR).

Trägt nicht: Das Frühstück gehört nie zu den Übernachtungskosten. Weist die Hotelrechnung nur einen Gesamtpreis aus, ist um 20 Prozent der maßgebenden 24-Stunden-Pauschale zu kürzen (BMF vom 25.11.2020 Rz. 118).

Trägt nicht: Werte aus einer Vorjahrestabelle weiterverwenden. Die Pauschbeträge werden jährlich neu festgesetzt.

Bei längeren Einsätzen an derselben Tätigkeitsstätte — etwa einem Projekt in Brüssel — endet der Ansatz der Verpflegungspauschalen nach drei Monaten (§ 9 Abs. 4a Satz 6 EStG). Für Übernachtungskosten im Ausland gilt die 1.000-Euro-Grenze der längerfristigen Auswärtstätigkeit nicht (BMF vom 25.11.2020 Rz. 124). Ob bei einer Entsendung weitere Fragen hinzukommen, hängt vom Einzelfall ab und gehört zu Ihrer Kanzlei.

Was Benvero dabei nicht tut
  • Benvero ist Software und führt selbst keine Zahlungen aus.
  • Dieser Beitrag ist eine Recherchezusammenfassung und keine Steuerberatung.
Fundstellen
  • § 9 Abs. 4a Satz 5 EStG — Auslandspauschbeträge, Berechnung mit 120 und 80 Prozent, maßgebender Ort
  • § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 bis 3 sowie Sätze 8 und 10 EStG — Tagesstufen und Kürzung bei Mahlzeitengestellung
  • BMF-Schreiben vom 5.12.2025, GZ IV C 5 - S 2353/00094/007/012 — Pauschbeträge ab 1.1.2026, Anlage
  • BMF-Schreiben vom 25.11.2020, BStBl I S. 1228, Rz. 75, 118, 124 und 128 — Kürzung, Gesamtpreise, Auslandsübernachtung
  • R 9.7 Abs. 2 und 3 LStR sowie R 4.12 Abs. 2 und 3 EStR — Übernachtungspauschbeträge nur bei Arbeitgebererstattung
  • BFH, Urteil vom 7.7.2020, VI R 16/18 — Kürzung auch ohne Einnahme der Mahlzeit

Recherchestand, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihren Fall mit Ihrer Kanzlei.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Gibt es für Brüssel einen eigenen Satz?
Nein. Die amtliche Übersicht ab 1. Januar 2026 führt Belgien mit einem Satz für das ganze Land: 59 Euro je vollem Kalendertag, 40 Euro für An- und Abreisetage, 141 Euro Übernachtung. Einen Ortszuschlag für Brüssel enthält sie nicht — anders als beim Vereinigten Königreich, wo London eigens ausgewiesen ist.
Welcher Satz gilt für eine Tagesreise nach Belgien?
Bei mehr als acht Stunden Abwesenheit ohne Übernachtung sind es 40 Euro, sofern Belgien der letzte Tätigkeitsort im Ausland war. Bei acht Stunden oder weniger gibt es keine Verpflegungspauschale.
Muss der Arbeitgeber die 141 Euro erstatten?
Der Betrag ist der Rahmen, bis zu dem ohne Einzelnachweis steuerfrei erstattet werden darf — kein Anspruch. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, regelt Ihre Reisekostenrichtlinie. Im Werbungskostenabzug zählen ohnehin nur die tatsächlichen Kosten.
Was tun, wenn das Hotel das Frühstück nicht getrennt ausweist?
Dann ist der Gesamtpreis zu kürzen: 20 Prozent der maßgebenden 24-Stunden-Pauschale, hier 11,80 Euro, entfallen auf das Frühstück (BMF vom 25.11.2020 Rz. 118). Alternativ kürzen Sie die Verpflegungspauschale um denselben Betrag — das Ergebnis ist rechnerisch identisch.

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