Zum Inhalt springenZum Inhalt springen

Der Luxemburg-Auffangsatz: Länder ohne eigenen Eintrag

Die amtliche Übersicht führt nicht jedes Land der Welt. Für alles, was fehlt, gibt es eine einzige Ersatzregel — und sie lautet nicht „dann eben Inland". Sie lautet Luxemburg.

Stand: 08. August 2026

Die Regel

Für eine Tätigkeit im Ausland treten an die Stelle der Inlandsbeträge länderweise unterschiedliche Pauschbeträge (§ 9 Abs. 4a Satz 5 EStG). Festgesetzt werden sie vom Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder; für Reisen ab dem 1. Januar 2026 gilt das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025.

Dessen Anlage listet Länder und einzelne Orte. Was dort nicht steht, fällt nicht heraus: Für Länder ohne eigenen Eintrag ist der Pauschbetrag für Luxemburg anzusetzen. Der Inlandssatz von 28 und 14 Euro kommt in diesem Fall nicht in Betracht — er gilt für Inlandstage, nicht für nicht gelistete Länder.

Der Auffangsatz in Zahlen, ab 1. Januar 2026

FallBetrag
Voller Kalendertag, 24 Stunden abwesend63,00 €
An- und Abreisetag sowie mehr als 8 Stunden je Kalendertag42,00 €
Übernachtung, nur bei Arbeitgebererstattung139,00 €

Zwei Auffangregeln, die regelmäßig verwechselt werden

  • Ein Land ohne eigenen Eintrag in der Übersicht: Es gilt der Satz für Luxemburg.
  • Ein Übersee- oder Außengebiet ohne eigenen Eintrag: Es gilt der Satz des Mutterlands — nicht Luxemburg.
  • Ein Land mit Eintrag, aber ohne Eintrag für den bereisten Ort: Es gilt die Zeile „im Übrigen" dieses Landes. Auch das ist kein Fall für den Auffangsatz.
  • Ein Land mit mehreren Ortszeilen: Es gilt der Ort, nicht der Landesname. Wer London mit dem Satz für das übrige Vereinigte Königreich abrechnet, setzt 52 statt 66 Euro an.

Welcher Ort den Tag bestimmt

Maßgebend ist der Ort, den der Mitarbeitende vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht hat (§ 9 Abs. 4a Satz 5 EStG). Nicht der Ort, an dem der Arbeitstag begonnen hat, und nicht der Ort, an dem die meiste Zeit verbracht wurde.

Für eine eintägige Auslandsreise ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland anzusetzen. Dasselbe gilt bei der Abreise vom Ausland ins Inland und umgekehrt (BMF-Schreiben vom 5.12.2025). Wer an einem Tag ein gelistetes und ein nicht gelistetes Land bereist, entscheidet also nach dieser Regel — und landet nur dann beim Auffangsatz, wenn das nicht gelistete Land das letzte war.

Was mit dem Auffangsatz geht und was nicht

Trägt: Der Arbeitgeber erstattet für eine Übernachtung in einem nicht gelisteten Land 139 Euro ohne Einzelnachweis steuerfrei (BMF 25.11.2020 Rz. 128).

Trägt nicht: Mitarbeitende setzen die 139 Euro als Werbungskosten an. Die Übernachtungspauschbeträge gelten ausschließlich bei Arbeitgebererstattung; im Werbungskostenabzug zählen nur die tatsächlichen Kosten (R 9.7 Abs. 2 und 3 LStR).

Trägt nicht: Selbständige schreiben sich die 139 Euro für die eigene Übernachtung gut. Für den Betriebsausgabenabzug gelten ebenfalls nur die tatsächlichen Kosten (R 4.12 Abs. 2 und 3 EStR).

Trägt nicht: Für ein nicht gelistetes Land werden 28 und 14 Euro angesetzt. Der Inlandssatz ist kein Auffangwert.

Trägt nicht: Die Werte werden aus einer Vorjahresübersicht übernommen. Die Pauschbeträge werden jährlich neu festgesetzt.

Gestellte Mahlzeiten kürzen auch hier vom Tagessatz

Wird auf der Reise eine Mahlzeit gestellt, ist tagesbezogen zu kürzen: 20 Prozent für ein Frühstück, je 40 Prozent für Mittag- und Abendessen (§ 9 Abs. 4a Satz 8 EStG). Bezugsgröße ist immer die 24-Stunden-Pauschale des maßgebenden Tages, im Auffangfall also 63 Euro.

Das ergibt 12,60 Euro für ein Frühstück und je 25,20 Euro für Mittag- und Abendessen. Der Inlandswert von 5,60 Euro hat damit nichts zu tun. Gekürzt wird höchstens bis auf null, nie ins Minus.

Ob ein Reiseziel einen eigenen Eintrag hat, entscheidet allein die Anlage zum BMF-Schreiben vom 5.12.2025. Bei Gebieten mit unklarem Status — Außengebiete, Sonderverwaltungszonen, umstrittene Territorien — hängt die Zuordnung vom Einzelfall ab und gehört vor der Abrechnung in die Kanzlei.

Was Benvero dabei nicht tut
  • Benvero ist Software und führt selbst keine Zahlungen aus.
  • Dieser Beitrag ist eine Recherchezusammenfassung und keine Steuerberatung.
Fundstellen
  • § 9 Abs. 4a Satz 5 EStG — länderweise Pauschbeträge, Festsetzung durch das BMF, maßgebender Ort vor 24 Uhr Ortszeit
  • § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG — Kürzung um 20 bzw. je 40 Prozent der maßgebenden 24-Stunden-Pauschale
  • BMF-Schreiben vom 5.12.2025, GZ IV C 5 - S 2353/00094/007/012 — Pauschbeträge ab 1.1.2026, Auffangsatz Luxemburg, Mutterland-Regel
  • BMF-Schreiben vom 25.11.2020, BStBl I S. 1228, Rz. 128 — steuerfreie Erstattung von Übernachtungskosten ohne Einzelnachweis
  • R 9.7 Abs. 2 und 3 LStR — Übernachtungspauschbeträge nur bei Arbeitgebererstattung
  • R 4.12 Abs. 2 und 3 EStR — im Betriebsausgabenabzug nur tatsächliche Übernachtungskosten

Recherchestand, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihren Fall mit Ihrer Kanzlei.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Welcher Satz gilt für ein Land, das nicht in der Übersicht steht?
Der Satz für Luxemburg: 63 Euro für einen vollen Kalendertag, 42 Euro für An- und Abreisetage sowie für Abwesenheiten von mehr als acht Stunden und 139 Euro Übernachtung bei Arbeitgebererstattung (BMF-Schreiben vom 5.12.2025, gültig ab 1.1.2026).
Gilt der Auffangsatz auch für Übersee- und Außengebiete?
Nein. Für Übersee- und Außengebiete ohne eigenen Eintrag ist der Pauschbetrag des Mutterlands anzusetzen. Der Luxemburg-Satz greift nur für Länder ohne eigenen Eintrag.
Warum nicht einfach der Inlandssatz von 28 Euro?
Weil § 9 Abs. 4a Satz 5 EStG für Auslandstätigkeit die länderweisen Pauschbeträge an die Stelle der Inlandsbeträge setzt. Fehlt ein eigener Eintrag, bestimmt das BMF-Schreiben den Ersatzwert — nicht der Inlandssatz.
Um wie viel wird ein Frühstück im Auffangfall gekürzt?
Um 20 Prozent der maßgebenden 24-Stunden-Pauschale, also um 12,60 Euro. Für Mittag- und Abendessen sind es je 40 Prozent, also je 25,20 Euro (§ 9 Abs. 4a Satz 8 EStG). Gekürzt wird auch dann, wenn die Mahlzeit nicht eingenommen wurde.

Belege rein. Buchungen raus.

Basic ist dauerhaft kostenlos — ohne Zahlungsdaten, ohne Kündigungsfrist.