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Sachbezugswerte für gestellte Mahlzeiten 2026

Die Sachbezugswerte sind zum 1. Januar 2026 gestiegen. Die Beträge sind klein, die Verwechslungsgefahr ist es nicht: Wer sie mit den Kürzungsbeträgen der Reisekostenabrechnung gleichsetzt, rechnet in beiden Richtungen falsch.

Stand: 08. August 2026

Woher die Werte kommen

Der Sachbezugswert ist der Maßstab, mit dem eine vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeit als geldwerter Vorteil bewertet wird. Die Höhe legt nicht das Einkommensteuergesetz selbst fest, sondern die Sozialversicherungsentgeltverordnung; § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG verweist darauf.

Für 2026 gelten die Werte der Sechzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 19. Dezember 2025, verkündet im BGBl. 2025 I Nr. 377. Die Finanzverwaltung hat sie mit BMF-Schreiben vom 29. Dezember 2025 bekannt gegeben; sie gelten ab dem Kalenderjahr 2026.

Eine Grenze steht über allem: Der Sachbezugswert ist nur anwendbar, wenn der Preis der einzelnen Mahlzeit 60 Euro nicht übersteigt. Nur bis dahin liegt eine übliche Mahlzeit im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG vor.

Sachbezugswerte 2026 und der Vergleich zum Vorjahr

Mahlzeitkalendertäglich 2026monatlich 2026monatlich 2025
Frühstück2,37 €71,00 €69,00 €
Mittagessen4,57 €137,00 €132,00 €
Abendessen4,57 €137,00 €132,00 €
Verpflegung insgesamt11,50 €345,00 €333,00 €
freie Unterkunft285,00 €282,00 €

Der Unterschied, an dem Abrechnungen scheitern

Neben den Sachbezugswerten gibt es eine zweite Zahlenreihe für dasselbe Mittagessen: die Kürzungsbeträge der Reisekostenabrechnung. Stellt der Arbeitgeber auf einer auswärtigen Tätigkeit eine Mahlzeit, ist die Verpflegungspauschale des Tages zu kürzen — um 20 Prozent für ein Frühstück und um je 40 Prozent für ein Mittag- oder Abendessen der maßgebenden 24-Stunden-Pauschale (§ 9 Abs. 4a Satz 8 EStG). Im Inland sind das 5,60 Euro und 11,20 Euro.

Beide Reihen betreffen dieselbe Mahlzeit, beantworten aber verschiedene Fragen. Der Sachbezugswert bewertet einen geldwerten Vorteil, der Kürzungsbetrag mindert eine Pauschale. Welcher Weg für einen konkreten Tag greift, hängt davon ab, ob für diesen Tag überhaupt eine Verpflegungspauschale beansprucht werden kann — das ist eine Frage für die Lohnabrechnung und nicht für eine Faustregel.

Zwei Größen, zwei Zwecke

GrößeBetrag 2026Wofür sie gilt
Sachbezugswert Frühstück2,37 €Bewertung der gestellten Mahlzeit als geldwerter Vorteil
Sachbezugswert Mittag- oder Abendessen4,57 €dieselbe Bewertung, je Mahlzeit
Kürzung Frühstück auf Reisen5,60 €20 Prozent der Inlandspauschale von 28 Euro
Kürzung Mittag- oder Abendessen auf Reisen11,20 €je 40 Prozent der Inlandspauschale von 28 Euro

Vier Sätze, die eine Prüfung überstehen

Trägt nicht: Den Sachbezugswert bei einer Mahlzeit ansetzen, die mehr als 60 Euro gekostet hat. Oberhalb dieser Grenze liegt keine übliche Mahlzeit mehr vor (§ 8 Abs. 2 Satz 8 EStG).

Trägt nicht: Sachbezugswert und Kürzungsbetrag gleichsetzen. 2,37 Euro und 5,60 Euro stehen für dasselbe Frühstück, aber für zwei verschiedene Rechenwege.

Trägt nicht: Die Werte des Vorjahres fortschreiben. 2025 galten 69, 132 und 132 Euro im Monat; sie werden jährlich per Verordnung neu festgesetzt.

Trägt: Je gestellter Mahlzeit Datum, Anlass und Rechnung festhalten. Ohne diese Zuordnung lässt sich weder der Sachbezugswert noch eine unterbliebene Kürzung begründen.

Der arbeitstägliche Zuschuss steht daneben

Der Sachbezugswert ist auch die Bezugsgröße für den arbeitstäglichen Zuschuss zu Mahlzeiten. Nach R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR darf der Verrechnungswert den amtlichen Sachbezugswert einer Mittagsmahlzeit um nicht mehr als 3,10 Euro übersteigen. Für 2026 ergibt das eine Obergrenze von 7,67 Euro je Arbeitstag.

Die Voraussetzungen stehen im BMF-Schreiben vom 18. Januar 2019: je Arbeitstag nur ein Zuschuss je Mahlzeit, der Zuschuss darf den tatsächlichen Preis nicht übersteigen, kein Zuschuss an Abwesenheitstagen wie Urlaub oder Krankheit, und es muss tatsächlich eine Mahlzeit oder ein Lebensmittel zum unmittelbaren Verzehr erworben werden. Ein pauschaler Barzuschuss ohne Beleg ist Barlohn. Bei einer Auswärtstätigkeit greift die Regelung nicht, solange die Dreimonatsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Die Sachbezugswerte werden jedes Jahr neu per Verordnung festgesetzt. Diese Seite gibt den Stand für 2026 wieder; für Abrechnungszeiträume davor oder danach gelten andere Beträge.

Was Benvero dabei nicht tut
  • Dieser Beitrag ist eine Recherchezusammenfassung und keine Steuerberatung.
Fundstellen
  • § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG — Sachbezugswerte und die 60-Euro-Grenze für die übliche Mahlzeit
  • BMF-Schreiben vom 29.12.2025, GZ IV C 5 - S 2334/00088/007/013 — Werte ab dem Kalenderjahr 2026
  • Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 19.12.2025, BGBl. 2025 I Nr. 377
  • § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG i. V. m. BMF-Schreiben vom 25.11.2020, Rz. 73 — Kürzungsbeträge 5,60 und 11,20 Euro
  • R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR — Verrechnungswert höchstens Sachbezugswert zuzüglich 3,10 Euro
  • BMF-Schreiben vom 18.01.2019, IV C 5 - S 2334/08/10006-01 — arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten

Recherchestand, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihren Fall mit Ihrer Kanzlei.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Sachbezugswerte für Mahlzeiten 2026?
Kalendertäglich 2,37 Euro für ein Frühstück und je 4,57 Euro für ein Mittag- oder Abendessen, für die Verpflegung insgesamt 11,50 Euro. Monatlich sind das 71, 137 und 137 Euro sowie 345 Euro für die Vollverpflegung (BMF-Schreiben vom 29.12.2025).
Ist der Sachbezugswert dasselbe wie der Kürzungsbetrag auf der Reisekostenabrechnung?
Nein. Gekürzt wird die Verpflegungspauschale um 20 beziehungsweise je 40 Prozent der maßgebenden 24-Stunden-Pauschale, im Inland also um 5,60 und 11,20 Euro (§ 9 Abs. 4a Satz 8 EStG). Der Sachbezugswert von 2,37 oder 4,57 Euro bewertet dagegen die Mahlzeit selbst als geldwerten Vorteil.
Was gilt, wenn eine Mahlzeit mehr als 60 Euro gekostet hat?
Dann ist der Sachbezugswert nicht anwendbar: § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG setzt eine übliche Mahlzeit voraus, und die Grenze dafür liegt bei 60 Euro je Mahlzeit. Wie stattdessen zu bewerten ist, hängt vom Sachverhalt ab und gehört in die Lohnabrechnung.
Wie hoch ist der steuerfreie Zuschuss zu einer Mahlzeit 2026?
Der Verrechnungswert darf den Sachbezugswert der Mittagsmahlzeit um höchstens 3,10 Euro übersteigen (R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR). Für 2026 sind das 4,57 Euro plus 3,10 Euro, also 7,67 Euro je Arbeitstag — unter den Voraussetzungen des BMF-Schreibens vom 18.01.2019.

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