Reisenebenkosten: was dazugehört und was nicht
Für Reisenebenkosten gibt es keine Pauschale. Es gibt eine Aufzählung im Reisekostenschreiben des Bundesfinanzministeriums, einen Nachweis und eine einzige Erleichterung — und damit ist die Kostenart schon beschrieben.
Stand: 07. August 2026
Die Aufzählung, aus der sich alles ableitet
Das BMF-Schreiben vom 25. November 2020 nennt in Rz. 129, was zu den Reisenebenkosten gehört: Gepäckbeförderung und Gepäckaufbewahrung, beruflich veranlasste Telekommunikation, Straßen- und Parkplatzbenutzung, Schadensbeseitigung nach Verkehrsunfällen sowie der Verlust reisebedingt mitgeführter Gegenstände.
Die Liste ist nicht abschließend, aber sie zeigt das Muster. Reisenebenkosten entstehen zusätzlich zur Reise und haben einen erkennbaren beruflichen Anlass. Alles, was bereits in einer der drei anderen Kostenarten aufgeht — Fahrt, Verpflegung, Übernachtung —, gehört nicht hierher.
Beispiele, die unter die Aufzählung fallen
- Parkgebühren am Bahnhof, am Flughafen und am Einsatzort sowie Maut für Straßen und Tunnel.
- Gepäckaufbewahrung im Schließfach, Gepäckbeförderung, Übergepäck.
- Beruflich veranlasste Telefonate und mobile Datennutzung, auch im Ausland.
- Schadensbeseitigung nach einem Verkehrsunfall auf der Dienstfahrt.
- Der Verlust von Gegenständen, die reisebedingt mitgeführt wurden.
Wo die einzelne Ausgabe hingehört
| Ausgabe auf der Reise | Kostenart | Fundstelle |
|---|---|---|
| Parkgebühr am Einsatzort | Reisenebenkosten | BMF 25.11.2020 Rz. 129 |
| Kurtaxe und Fremdenverkehrsabgabe | Übernachtungskosten | BMF 25.11.2020 Rz. 117 |
| Kreditkartengebühr bei Auslandsübernachtung | Übernachtungskosten | BMF 25.11.2020 Rz. 117 |
| Mittagessen unterwegs | nur Pauschale, kein Einzelabzug | § 9 Abs. 4a Satz 1 EStG |
| Kilometer mit dem eigenen Pkw | 0,30 EUR je gefahrenem Kilometer | § 5 Abs. 2 BRKG |
Der Nachweis — und die einzige Erleichterung
Reisenebenkosten sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen (BMF 25.11.2020 Rz. 130). Praktisch heißt das: der Beleg. Für Beträge bis 250 Euro genügt eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV, deshalb trägt auch der Ausdruck des Parkscheinautomaten den Abzug.
Die Erleichterung steht im selben Absatz: Regelmäßig wiederkehrende Nebenkosten dürfen über drei Monate im Einzelnen nachgewiesen und danach mit dem Tagesdurchschnitt angesetzt werden. Das ist die einzige Pauschalierung, die es in dieser Kostenart gibt.
Fehlt ein Beleg vollständig, bleibt der Eigenbeleg. Die GoBD lassen ihn ausdrücklich zu, wenn kein Fremdbeleg vorhanden ist (Rz. 61) — er trägt aber nur den Betriebsausgabenabzug, nicht den Vorsteuerabzug.
Die Abgrenzung in vier Sätzen
Trägt nicht: Verpflegung ist nie eine Nebenkostenposition. Verpflegungsmehraufwand ist ausschließlich pauschal anzusetzen, tatsächliche Verpflegungskosten sind nicht abziehbar (§ 9 Abs. 4a Satz 1 und 2 EStG).
Trägt nicht: Nebenleistungen der Unterkunft gehören zu den Übernachtungskosten, nicht zu den Nebenkosten: Kurtaxe, Fremdenverkehrsabgabe und bei Auslandsübernachtungen die besondere Kreditkartengebühr für die Zahlung in Fremdwährung (BMF 25.11.2020 Rz. 117).
Trägt nicht: Privat veranlasste Ausgaben bleiben privat, auch wenn sie auf derselben Rechnung stehen. Der berufliche Anlass ist das Merkmal, nicht der Ort.
Trägt: Nachgewiesene, beruflich veranlasste Nebenkosten werden in tatsächlicher Höhe angesetzt oder steuerfrei erstattet. Eine Deckelung durch das Steuerrecht gibt es hier nicht — wohl aber durch Ihre eigene Reisekostenrichtlinie.
Reisenebenkosten sind der Posten, in dem sich alles sammelt, was sonst nirgends passt. Ob eine einzelne Ausgabe dazugehört, hängt am beruflichen Anlass des Einzelfalls; im Zweifel entscheidet das Ihre Kanzlei.
- Benvero ist Software und führt selbst keine Zahlungen aus.
- Dieser Beitrag ist eine Recherchezusammenfassung und keine Steuerberatung.
- BMF-Schreiben vom 25.11.2020, BStBl I S. 1228, Rz. 129 — Aufzählung der Reisenebenkosten
- BMF-Schreiben vom 25.11.2020, Rz. 130 — Nachweis und Dreimonats-Durchschnitt
- BMF-Schreiben vom 25.11.2020, Rz. 117 — Nebenleistungen der Übernachtung
- § 9 Abs. 4a Satz 1 und 2 EStG — Verpflegungsmehraufwand nur pauschal
- § 33 UStDV — Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro
- GoBD Rz. 61 — Eigenbeleg, wenn kein Fremdbeleg vorhanden ist
Recherchestand, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihren Fall mit Ihrer Kanzlei.
Häufige Fragen
- Gibt es für Reisenebenkosten eine Pauschale?
- Nein. Sie werden in tatsächlicher Höhe angesetzt und müssen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Die einzige Erleichterung betrifft regelmäßig wiederkehrende Nebenkosten: Sie dürfen über drei Monate im Einzelnen nachgewiesen und danach mit dem Tagesdurchschnitt angesetzt werden (BMF 25.11.2020 Rz. 130).
- Sind Parkgebühren Reisenebenkosten?
- Ja. Die Kosten der Straßen- und Parkplatzbenutzung stehen ausdrücklich in der Aufzählung des BMF (Rz. 129). Voraussetzung bleibt die Auswärtstätigkeit: Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte gilt die Entfernungspauschale, dort liegt kein Reisefall vor.
- Zählt das Frühstück im Hotel zu den Reisenebenkosten?
- Nein. Verpflegung wird nur über die Pauschale abgebildet. Stellt der Arbeitgeber das Frühstück — und dazu zählt auch das im Hotelpreis enthaltene —, wird die Tagespauschale um 20 Prozent der 24-Stunden-Pauschale gekürzt, im Inland um 5,60 EUR (§ 9 Abs. 4a Satz 8 EStG, BMF 25.11.2020 Rz. 73).
- Sind Trinkgelder Reisenebenkosten?
- Die Aufzählung des BMF nennt sie nicht. Beruflich veranlasste Trinkgelder werden in der Praxis unter den Nebenkosten geführt, brauchen aber wie jede andere Position einen Nachweis. Für das Trinkgeld bei einer Bewirtung gilt eine eigene Regel: Es kann auf der maschinell erstellten Rechnung zusätzlich ausgewiesen werden; wird es das nicht, trägt der Bewirtende die Feststellungslast (BMF-Schreiben vom 19.11.2025, Rn. 8).
- Gibt es aus Reisenebenkosten Vorsteuer?
- Nur mit einer Rechnung nach §§ 14, 14a UStG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG). Bis 250 Euro genügt die Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV, die ohne Namen des Leistungsempfängers auskommt. Aus einem Eigenbeleg gibt es keinen Vorsteuerabzug.
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