Entfernungspauschale oder Kilometergeld: der Unterschied
Beides heißt im Alltag „Kilometergeld", und beides wird je Kilometer gerechnet. Damit hören die Gemeinsamkeiten auf: anderer Satz, andere Strecke, andere Deckelung, andere Vorschrift. Wer sie verwechselt, rechnet nicht nur falsch, sondern erstattet steuerfrei, was nicht steuerfrei ist.
Stand: 07. August 2026
Die beiden Regeln nebeneinander
| Merkmal | Arbeitsweg | Dienstreise |
|---|---|---|
| Satz | 0,38 € je Entfernungskilometer | 0,30 € Pkw / 0,20 € andere |
| Bezugsgröße | einfache Strecke, volle Kilometer | jeder gefahrene Kilometer |
| Deckelung | 4.500 € im Kalenderjahr | keine |
| Steuerfreie Arbeitgebererstattung | nein | ja |
| Fundstelle | § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG | § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG |
Der Schalter heißt erste Tätigkeitsstätte
Welche der beiden Regeln greift, entscheidet nicht die Länge der Fahrt und nicht das Verkehrsmittel, sondern das Ziel. Führt die Fahrt von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte, gilt die Entfernungspauschale. Führt sie zu einer anderen beruflichen Tätigkeitsstätte, liegt eine auswärtige berufliche Tätigkeit vor, und es gelten die Kilometersätze nach dem Bundesreisekostengesetz.
Deshalb ist die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte die erste Frage jeder Reisekostenrichtlinie und nicht eine Formalie am Rand. Sie entscheidet zugleich darüber, ob überhaupt Verpflegungspauschalen entstehen.
Welche Strecke gezählt wird
Beim Arbeitsweg zählt die Entfernung, also die einfache Strecke, und zwar für jeden vollen Kilometer. Maßgebend ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung; eine offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke darf angesetzt werden, wenn sie regelmäßig genutzt wird (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Sätze 2 und 4 EStG).
Bei der Dienstreise zählt jeder tatsächlich gefahrene Kilometer, Hin- und Rückfahrt (BMF-Schreiben vom 25.11.2020, Rz. 37). Eine kürzeste Verbindung ist hier nicht vorgeschrieben — nachvollziehbar bleiben muss die Fahrt trotzdem.
Die Rechnung an einem Beispiel
Hundert Kilometer Dienstfahrt zum Kunden und hundert zurück ergeben 200 gefahrene Kilometer und damit 60 Euro. Hundert Kilometer einfacher Arbeitsweg ergeben 38 Euro für den Tag — die Rückfahrt bleibt außer Ansatz.
Je Kilometer ist der Arbeitsweg seit 2026 also höher bewertet als die Dienstfahrt. Über den Tag gerechnet dreht sich das Bild, weil bei der Dienstfahrt beide Richtungen zählen und keine Jahresdeckelung greift.
Woran es in der Abrechnung scheitert
Trägt nicht: Arbeitsweg als Dienstreise abgerechnet und steuerfrei erstattet. Die Entfernungspauschale ist ein Werbungskostenabzug, kein Erstattungsrahmen — eine steuerfreie Arbeitgebererstattung dafür gibt es nicht.
Trägt nicht: Bei der Entfernungspauschale die Hin- und Rückfahrt gezählt. Es zählt die einfache Entfernung.
Trägt nicht: Entfernungspauschale für Flugstrecken oder für Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung angesetzt. Beides ist ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 3 EStG).
Trägt: Je Fahrt notieren, ob sie zur ersten Tätigkeitsstätte führte. Diese eine Angabe entscheidet über Satz, Strecke und steuerliche Behandlung.
Die Entfernungspauschale gilt verkehrsmittelunabhängig, also auch für Fahrrad und öffentlichen Nahverkehr. Der Höchstbetrag von 4.500 Euro im Kalenderjahr darf überschritten werden, soweit ein eigener oder ein zur Nutzung überlassener Kraftwagen benutzt wird.
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- Dieser Beitrag ist eine Recherchezusammenfassung und keine Steuerberatung.
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG — Entfernungspauschale 0,38 Euro, Höchstbetrag, kürzeste Straßenverbindung, Ausschluss von Flugstrecken
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG — Fahrtkosten bei auswärtiger beruflicher Tätigkeit
- § 5 Abs. 1 und 2 BRKG — 0,30 Euro für Kraftwagen, 0,20 Euro für andere motorbetriebene Fahrzeuge
- BMF-Schreiben vom 25.11.2020, BStBl I S. 1228, Rz. 37 — gefahrene Kilometer, Hin- und Rückfahrt
- § 9 Abs. 4 EStG — erste Tätigkeitsstätte als Abgrenzungsmerkmal
Recherchestand, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihren Fall mit Ihrer Kanzlei.
Häufige Fragen
- Kann der Arbeitgeber den Arbeitsweg mit 0,38 Euro steuerfrei erstatten?
- Die Entfernungspauschale ist als Werbungskostenabzug ausgestaltet (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Eine steuerfreie Erstattung nach denselben Regeln wie bei der Dienstreise sieht die Vorschrift nicht vor. Ob und wie ein Arbeitgeber Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte bezuschussen kann, hängt vom gewählten Weg ab und gehört mit der Kanzlei geklärt.
- Welche Strecke gilt, wenn die Autobahn länger, aber schneller ist?
- Beim Arbeitsweg ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung maßgebend. Eine andere Strecke darf angesetzt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 EStG). Bei Dienstreisen gilt diese Einschränkung nicht; dort zählen die tatsächlich gefahrenen Kilometer.
- Gilt die Entfernungspauschale auch für Flüge?
- Nein. Für Flugstrecken und für Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung ist sie ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 3 EStG).
- Was ist bei einer Fahrt, die beim Kunden beginnt und im Büro endet?
- Solche gemischten Tage werden je Teilstrecke beurteilt: Der Teil, der zur ersten Tätigkeitsstätte führt, folgt der Entfernungspauschale, die auswärtige Fahrt folgt § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG. Wie eine konkrete Fahrtenkette aufzuteilen ist, hängt vom Einzelfall ab.
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